Leistungen
Erlaubnis
Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern bedarf der Erlaubnis. Diese wird von dem jeweiligen Landesarbeitsamt erteilt. Man unterscheidet zwischen der befristeten und der unbefristeten Erlaubnis. Die unbefristete Erlaubnis wird erst nach 3 Jahren, in denen die Arbeitnehmerüberlassung ohne Beanstandung betrieben wurde, durch das Landesarbeitsamt erteilt.
Wir sind spezialisiert!
Arbeitnehmerüberlassung
Überlassung von Arbeitskräften im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich, im Normal- wie auch Schichtbetrieb, ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden.
Private Arbeitsvermittlung
Wir übernehmen für den Auftraggeber die Vorauswahl und Vermittlung von Mitarbeitern. Für den Bewerber entstehen keine Kosten. Der Kunde stellt das Anforderungsprofil des gewünschten Mitarbeiters. Wir übernehmen alle erforderlichen Maßnahmen zur Suche des geeigneten Mitarbeiters.
On-Site-Management
Unser Mitarbeiter disponiert und betreut beim Kunden vor Ort alle Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister und kümmert sich ebenfalls um die kaufmännische Abwicklung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.